Sind Sie von NIS2 betroffen – und was ist zu tun?
Die wichtigste Frage zuerst: Fällt Ihr Unternehmen unter NIS2? Dieser Check gibt Ihnen in zwei Minuten eine klare Antwort auf Basis des BSIG 2025 – und zeigt, was dann konkret zu tun ist. So kommen Sie aus der Rechtsunsicherheit: mehr echte Sicherheit, ohne in Bürokratie zu versinken.
In welchem Bereich ist Ihr Unternehmen hauptsächlich tätig?
NIS2 gilt nur für bestimmte Sektoren. Wählen Sie, was am ehesten zutrifft.
Wie viele Mitarbeitende beschäftigt Ihr Unternehmen?
Die Größe entscheidet mit über die Einstufung (Empfehlung 2003/361/EG). Bei Konzernverbund zählen ggf. verbundene Unternehmen mit.
Wie hoch sind Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme?
Beide Schwellen zählen: es gilt jeweils Umsatz UND Bilanzsumme. Wählen Sie die höchste zutreffende Stufe.
Trifft einer dieser Sonderfälle auf Sie zu?
Diese Einrichtungen sind größenunabhängig erfasst – unabhängig von den obigen Schwellen.
Was jetzt zu tun ist. Betroffen zu sein heißt nicht Aktenberge: Für die Geschäftsleitung zählen vor allem diese drei Schritte.
Geschäftsleitung haftet persönlich
Die Geschäftsleitung ist zur Umsetzung und Überwachung der Cybersicherheitspflichten verpflichtet und haftet dafür persönlich. Der nachweisbare Beleg der Sorgfalt ist die stärkste Verteidigung im Haftungsfall. So unterstützen wir Sie: Wir schulen Ihre Geschäftsleitung kompakt und dokumentiert. Zur GF-Schulung (§ 38) →
Zehn Mindestmaßnahmen umsetzen
Technische und organisatorische Pflichtbereiche – von der Risikoanalyse über Business Continuity (BCM) bis zum Schwachstellenmanagement. Sie müssen geeignet, verhältnismäßig und auf dem Stand der Technik sein. So unterstützen wir Sie: Wir setzen die zehn Maßnahmen pragmatisch mit Ihnen um, ohne Aktenberg. So setzen Sie NIS2 um →
Vorfälle binnen 24 Stunden melden
Sicherheitsvorfälle sind strukturiert und fristgerecht beim BSI zu melden – die erste Meldung innerhalb von 24 Stunden. Incident-Response und Meldewege müssen vorab stehen; im Ernstfall zählt jede Stunde. Voraussetzung ist die Registrierungspflicht beim BSI. So unterstützen wir Sie: Wir richten Registrierung, Meldewege und Incident-Response mit Ihnen ein. Mehr zur BSI-Registrierung →
Wo stehen Sie heute?
Wir analysieren mit Ihnen, was Ihnen zu diesen Pflichten noch fehlt, und zeigen den pragmatischen Weg: mehr echte Sicherheit, ohne in Bürokratie zu versinken – als belastbarer Nachweis, der neue Aufträge eröffnet. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Experten. Auf Wunsch erhalten Sie unseren Leitfaden „Die NIS2-Pflichten (§§ 28–38 BSIG) in einfacher Sprache“ als PDF.
Bitte Name, Firma und Rolle ausfüllen, dazu E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.
Vielen Dank!
Ihre Anfrage ist eingegangen. Unseren NIS2-Leitfaden erhalten Sie gleich per E-Mail – und wir melden uns zeitnah persönlich bei Ihnen.
Dieser Check ist eine erste Orientierung nach BSIG 2025 und ersetzt keine Rechtsberatung. Einzelfälle, Konzernverbund und sektorspezifische Sonderregelungen können zu einer abweichenden Einstufung führen.