Für Großunternehmen / Konzerne
Branchen

Gesundheit & NIS2
Aus Pflicht wird Vorsprung.

Das Gesundheitswesen arbeitet mit besonders sensiblen Daten und versorgungskritischen Prozessen. Ausfälle gefährden hier im Zweifel Menschen.

Kostenfrei und unverbindlich. Erst klären, dann handeln.
Warum Sie betroffen sind

Warum NIS2 für Gesundheit gilt

Der Gesundheitssektor gehört nach dem BSIG 2025 zu den Sektoren mit hoher Kritikalität im Anwendungsbereich von NIS2. Versorgungseinrichtungen und Dienstleister verarbeiten sensible Daten und steuern kritische Abläufe digital. Dazu zählen unter anderem: Kliniken und Versorgungseinrichtungen, Labore und Diagnostik, Pharmazeutische Versorgung, Gesundheitsdienstleister. Wächst Ihr Unternehmen über 250 Mitarbeitende oder 50 Mio. Euro Jahresumsatz, gelten in diesem Sektor zusätzlich die erweiterten Anforderungen einer besonders wichtigen Einrichtung (§ 28 BSIG), etwa eine intensivere Aufsicht. Erreicht eine Anlage zusätzlich die KRITIS-Schwellenwerte (Versorgung in der Regel ab rund 500.000 Menschen), gelten Sie als Betreiber kritischer Anlagen mit weitergehenden Pflichten, etwa Systemen zur Angriffserkennung (§ 39 BSIG).

Warum die Pflichten greifen

  • Ihr Sektor ist im BSIG 2025 ausdrücklich genannt
  • Ab rund 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. Euro Umsatz gelten die Pflichten
  • Ab 250 Mitarbeitenden oder 50 Mio. Euro Umsatz: besonders wichtige Einrichtung (§ 28 BSIG)
  • Ab den KRITIS-Schwellenwerten: Betreiber kritischer Anlagen (§ 39 BSIG)
  • Große Kunden geben Anforderungen über die Lieferkette weiter
  • Die Geschäftsleitung haftet persönlich für die Umsetzung

Was daraus für Sie wird

  • Belegbare Sorgfalt statt Haftungsrisiko
  • Vertrauensvorsprung bei Kunden und Partnern
  • Zugang zu Ausschreibungen und neuen Märkten
  • Spürbar höhere Widerstandskraft im Betrieb
Ihre Pflichten nach NIS2

Was NIS2 konkret verlangt

Vier Bausteine, die für alle betroffenen Branchen gelten. Wir setzen sie pragmatisch und gelebt um.

Risikomanagement

Technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik, dokumentiert und im Alltag gelebt (§ 30 BSIG).

Meldepflichten

Erhebliche Sicherheitsvorfälle melden Sie an das BSI. Die Erstmeldung erfolgt binnen 24 Stunden (§ 32 BSIG).

Governance & Haftung

Die Geschäftsleitung setzt die Maßnahmen um, überwacht sie und haftet persönlich für die Umsetzung (§ 38 BSIG).

Registrierung & Nachweis

Registrierung beim BSI und belegbare Nachweise, dass Ihre Maßnahmen tatsächlich wirken.

Häufige Fragen

Das fragen uns Geschäftsführer

Sind wir wirklich betroffen?

Wenn Ihr Unternehmen in einem der NIS2-Sektoren tätig ist und etwa 50 Mitarbeitende oder 10 Mio. Euro Umsatz erreicht, gelten die Pflichten in aller Regel. Der Compliance-Chancen-Check klärt das in zwei Minuten.

Haftet die Geschäftsführung persönlich?

Ja. Nach § 38 BSIG muss die Geschäftsleitung die Risikomanagementmaßnahmen umsetzen und ihre Umsetzung überwachen. Sie haftet persönlich für Versäumnisse.

Wie schnell müssen Vorfälle gemeldet werden?

Für erhebliche Sicherheitsvorfälle gilt eine Erstmeldung an das BSI binnen 24 Stunden (§ 32 BSIG), gefolgt von weiteren Meldungen.

Lohnt sich der Aufwand über die Pflicht hinaus?

Ja. Aus den Maßnahmen entstehen Vertrauen, Ausschreibungsfähigkeit und Resilienz. So wird aus einer Pflicht ein echter Vorsprung.

Klären Sie Ihre NIS2-Betroffenheit. In zwei Minuten.

Der Compliance-Chancen-Check zeigt, ob NIS2 für Sie gilt, wo Sie heute stehen und welche Chancen darin stecken.