Für Großunternehmen / Konzerne
NIS2-Schulungspflicht (§ 38 BSIG)

NIS2-Schulung für die Geschäftsleitung.
Pflicht erfüllt, Haftung im Griff.

§ 38 BSIG verpflichtet die Geschäftsleitung zu regelmäßigen Schulungen. Wir machen daraus keine Pflichtübung, sondern echte Handlungssicherheit: kompakt, praxisnah und mit dokumentiertem Nachweis.

Online oder vor Ort. Mit Teilnahmenachweis für Ihre Compliance-Akte.
Warum die Leitung selbst geschult sein muss

NIS2 ist Chefsache.
Auch beim Wissen.

NIS2 verlagert die Verantwortung ausdrücklich auf die Geschäftsleitung. Sie muss die Risikomanagementmaßnahmen nicht nur umsetzen und überwachen (§ 38 Abs. 1), sondern auch verstehen. Genau dafür verlangt § 38 Abs. 3 regelmäßige Schulungen.

Warum die Schulung Pflicht ist

  • § 38 Abs. 3 BSIG schreibt regelmäßige Schulungen vor
  • Die Pflicht trifft die Leitung und ist nicht an die IT delegierbar
  • Fehlende Schulung ist eine eigenständige Pflichtverletzung
  • Sie gilt für jede betroffene Einrichtung, nicht nur für KRITIS

Was Sie davon haben

  • Belegbare Sorgfalt statt Haftungsrisiko
  • Sichere Entscheidungen in Sicherheitsfragen
  • Glaubwürdigkeit gegenüber Kunden und Aufsicht
  • Eine Leitung, die das Thema souverän führt
Inhalte der Schulung

Was Ihre Geschäftsleitung mitnimmt

Kompakt auf die Leitungsebene zugeschnitten, in Unternehmersprache statt IT-Kauderwelsch.

Pflichten & Haftung

Was § 30, § 32 und § 38 BSIG konkret von der Leitung verlangen und wo Sie persönlich haften.

Risiken erkennen & bewerten

Wie Sie Cyberrisiken einschätzen und die richtigen Fragen an Ihr Team und Ihre Dienstleister stellen.

Ernstfall & Meldepflicht

Was im Sicherheitsvorfall zu tun ist, inklusive der Erstmeldung ans BSI binnen 24 Stunden (§ 32).

Nachweis & Dokumentation

Sie erhalten einen dokumentierten Teilnahmenachweis für Ihre Compliance-Akte.

Ablauf

In drei Schritten zur erfüllten Schulungspflicht

1
Vorgespräch

Betroffenheit klären

Wir ordnen Branche, Größe und Pflichtenlage ein und stimmen den passenden Umfang ab.

2
Schulung

Kompakte Einheit

Eine fokussierte Schulung für die Geschäftsleitung, online oder vor Ort, ohne Aktenordner.

3
Nachweis

Dokumentierter Beleg

Sie erhalten einen schriftlichen Teilnahmenachweis als Sorgfaltsbeleg für Ihre Unterlagen.

Häufige Fragen

Das fragen uns Geschäftsführer

Wer muss an der Schulung teilnehmen?

Die Geschäftsleitung selbst. § 38 Abs. 3 BSIG richtet sich ausdrücklich an die Leitungsebene, nicht an die IT-Abteilung.

Reicht es, wenn die IT-Abteilung geschult ist?

Nein. Die Schulungspflicht trifft die Geschäftsleitung persönlich und ist nicht delegierbar.

Wie oft muss geschult werden?

Regelmäßig. Das Gesetz nennt keine feste Frequenz; bewährt und empfehlenswert ist mindestens einmal jährlich sowie nach größeren Änderungen.

Bekommen wir einen Nachweis?

Ja. Sie erhalten einen dokumentierten Teilnahmenachweis, den Sie als Sorgfaltsbeleg in Ihre Compliance-Akte legen.

Wie lange dauert die Schulung?

Sie ist kompakt und auf die Leitungsebene zugeschnitten. Den genauen Umfang stimmen wir auf Ihre Betroffenheit ab.

Schulungspflicht erfüllen, bevor die Aufsicht fragt.

Wir schulen Ihre Geschäftsleitung kompakt und dokumentiert. Erst klären wir Ihre Betroffenheit, dann den passenden Umfang.