Warum die Schulung Pflicht ist
- § 38 Abs. 3 BSIG schreibt regelmäßige Schulungen vor
- Die Pflicht trifft die Leitung und ist nicht an die IT delegierbar
- Fehlende Schulung ist eine eigenständige Pflichtverletzung
- Sie gilt für jede betroffene Einrichtung, nicht nur für KRITIS